Vollmacht
Hier können Sie ein Vollmachtsformular abrufen:
Vollmacht [51 KB]
Hinweis
Den kostenlosen Acrobat Reader der Firma Adobe benötigen Sie, um die Datei "Vollmacht im PDF-Format" lesen zu können. Sie können ihn auf der Internetseite www.adobe.com/de herunterladen.
Belehrung gemäß § 49b Absatz 5 BRAO
Nach § 49b Abs. 5 BRAO ist darüber zu belehren, dass regelmäßig weder Betrags- noch Festgebühren der anwaltlichen Vergütungsberechnung zugrunde zu legen sind; die Gebühren sind vielmehr nach einem Gegenstandswert zu berechnen.
